Die künstlichen Zahnwurzeln
Zahnimplantate oder dentale Implantate sind künstliche Zahnwurzeln aus der Implantologie. Sie werden in zahnlosen Kieferabschnitten im Kieferknochen verankert, um auf ihnen eine Zahnbrücke oder Zahnprothese zu fixieren. Sie bestehen aus einem Implantatkörper, einem Halsteil und einer darauf befestigten Krone. Die Halsteile der Implantate sind besonders glatt, da sie die Mundschleimhaut durchschreiten. Wichtig ist, dass sich die Mundschleimhaut dicht am Implantat anlagern kann, damit es sich nicht mit Bakterien aus der Mundhöhle infiziert. Außerdem müssen die Implantate von den Kieferknochen angenommen werden, um einer dauerhaften Belastung durch Reden oder Kauen standzuhalten. Da der Organismus keine Abwehrreaktion gegen die künstlichen Zahnwurzeln ausbilden soll, muss das Implantatmaterial biokompatibel sein. Aus diesem Grund bestehen die meisten Implantate aus Reintitan oder Titan-Legierungen. Dieses Metall ist sehr stabil und wird vom Körper angenommen, ohne dass Abstoßungsreaktionen auftreten. Es gibt auch weiße Implantate aus Keramik, die aus hochstabilen Zirkonoxidkeramiken bestehen. Allerdings sind diese noch in der Erprobungsphase.
Ablauf einer Zahnimplantat-Behandlung
Nach einem ausführlichen Beratungsgespräch und einer umfassenden Anamnese erfolgt die Implantation. Bis zu einer Stunde vor der Implantation können Patienten noch essen und trinken. Der Eingriff selbst dauert pro Implantat lediglich 20 Minuten. Nach der örtlichen Betäubung wird das Zahnfleisch an der entsprechenden Stelle geöffnet und durch eine schonende Bohrung im Knochen ein passgenaues Implantatlager geschaffen. Abschließend wird das Implantat in das Implantatlager gesetzt und vernäht, wo es dann über einige Wochen in den Knochen einheilen muss.
Kosten und Zuschüsse der Krankenkasse für Zahnimplantate
Behandlung | Preise |
---|---|
Einzelzahnimplantat Seitenzahn (Titan) | ab 1.400 €/Implantat |
Einzelzahnimplantat Frontzahn (Titan) | ab 1.600 €/Implantat |
Einzelzahnimplantat Seitenzahn mit Knochenaufbau (Titan) | ab 1.700 €/Implantat |
Einzelzahnimplantat Frontzahn mit Knochenaufbau (Titan) | ab 2.000 €/Implantat |
Einzelzahnimplantat Seitenzahn (Keramik) | ab 2.200 €/Implantat |
Einzelzahnimplantat Frontzahn (Keramik) | ab 2.600 €/Implantat |
Hinweis: Dies sind keine Festpreise. Die tatsächlichen Kosten können aufgrund von individuellen Voraussetzungen des Patienten, OP-Aufwand und weiteren Faktoren variieren. Der behandelnde Arzt kann Ihnen im Beratungsgespräch die Kosten für Ihre individuelle Behandlung aufzeigen.
Häufig gestellte Fragen zu den Kosten
Die Kosten eines Implantats hängen maßgeblich von der Anzahl, dem Material und dem Ort des zu ersetzenden Zahnes ab. Hier muss zwischen Keramik- und Titanmaterialien sowie den Front- und Seitenzähnen unterschieden werden. Soll der Knochenaufbau zudem vorgenommen oder mehrere Implantate eingesetzt werden, ist der Preis entsprechend höher.
Da die Versorgung mit Implantaten und implantatgetragenem Zahnersatz von den Krankenkassen als andersartig deklariert wird, kann dies zu unterschiedlichen Abrechnungsformen führen. Die sogenannte Regelversorgung der gesetzlichen Krankenkassen zahlt in Abhängigkeit des Zahndefektes pauschal einen festgelegten Betrag, einen Festzuschuss. So kann eine Zahnlücke sowohl mit einer Zahnbrücke als auch mit einem Einzel-Zahnimplantat geschlossen werden. Der Festzuschuss ist in beiden Fällen identisch. Wenn Sie in der Vergangenheit alle Vorsorgeuntersuchungen wahrgenommen und Ihr Bonusheft gepflegt haben, bieten Krankenkassen zudem eine Erhöhung des Festzuschusses zwischen 20% und 30% an. Die Kosten für Zahnimplantate werden in Ausnahmefällen von der Krankenkasse erstattet (Ausnahmeindikationen). Hierbei handelt es sich um schwere Kieferkrankheiten wie z.B. Kieferdefekte durch Unfälle, Allergien, Krebstumore oder das genetischbedingte Fehlen von Zähnen.
Liegt eine Ausnahmeindikation vor übernimmt die Krankenkasse die Implantatkosten als Bestandteil der Behandlung der Erkrankung. In Ausnahmefällen greift auch eine Härtefallregelung, bei der in speziellen Ausnahmefällen die Kosten übernommen werden. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn der Patient nachweislich ein zu geringes Einkommen hat und die Bezahlung der Gesundheitsleistung eine unzumutbare Belastung darstellt. Hierzu gelten die nachstehenden Brutto-Einkommensgrenzen: bei Alleinstehenden: 1.106,00€, bei einem Angehörigen: 1.520,00€, bei jedem weiteren Angehörigen: 276,50€ zusätzlich. Ist dies gegeben, übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung das Doppelte des Festzuschusses. Auch die privaten Krankenversicherungen und Zahnzusatzversicherungen übernehmen die Kosten einer Implantatbehandlung. Welche Kosten genau erstattet werden, ist jedoch von Tarif zu Tarif unterschiedlich. Daher sollten Sie sich vorab genau informieren und einen individuellen Heil- und Kostenplan erstellen lassen.
- Einzel-Zahnimplantat: ca. 319,00 € - 415,00 € (in Abhängigkeit vom individuellen Bonus)
- Implantate im Unterkiefer: 317,00 € - 413,00 € (in Abhängigkeit vom individuellen Bonus)
- Implantate im Oberkiefer: 296,00 € - 411,00 € (in Abhängigkeit vom individuellen Bonus)
Hinweis: Die Zusammensetzung der Kosten kann sich zwischen den behandelnden Ärzten unterscheiden. Außerdem bieten nicht alle Ärzte eine Finanzierung an. Sie können dies mit Ihrem behandelnden Arzt im Beratungsgespräch klären.
Die Vor- und Nachsorge bei Zahnimplantaten
Vorsorge
Vor der Behandlung erfolgt ein ausführliches Beratungsgespräch. In diesem Gespräch wird Ihnen der Behandlungsablauf erläutert und ein Heil- und Kostenplan erstellt. Diesen Heil- und Kostenplan müssen Sie anschließend bei Ihrer Krankenkasse einreichen und werden über Ihren Eigenanteil und Ihre Erstattungsmöglichkeiten informiert. Nach der Anamnese Ihres allgemeinmedizinischen Befindens wird die Implantation mithilfe von Röntgenbildern und Gipsmodellen Ihres Kiefers geplant.
Nachsorge
Bis zum Abklingen der Betäubung sollten Sie auf Essen, Trinken und Autofahren verzichten. Der Heilungsvorgang des Zahnfleisches ist nach 10 Tagen vollständig abgeschlossen, sodass die Fäden gezogen werden können. Bei der Knochenheilung lagern sich Knochenzellen dicht an das Implantat an und umschließen es schließlich. Das nimmt im Oberkiefer 4-6 Monate und im Unterkiefer 2-4 Monate in Anspruch. Bis zur vollständigen Heilung können Sie ein Provisorium oder Ihren vorhandenen und umgearbeiteten Zahnersatz tragen. Nach der abgeschlossenen Einheilung wird das Zahnfleisch über dem Implantat eröffnet und ein Zahnfleischformer eingesetzt. Dieser formt das Zahnfleisch für den Zahnaufbau. Soll eine Prothese eingesetzt werden, wird das Zahnfleisch für die Halteelemente der Prothese ausgeformt und anschließend die angepasste Prothese eingesetzt.
Risiken und Komplikationen
- Wundheilungsstörungen
- Schwellungen
- Blutungen
- Blutergüsse
- Schmerzen
- Wundinfektion
- Infektion am Zahnimplantat (Implantitis) mit einer Wahrscheinlichkeit von unter 5%
- fortgeschrittene Entzündung des Zahnfleischs (Periimplantitis)
- Verletzung des Unterkiefernervs
- Verletzung der Zähne und Zahnwurzeln
- Verletzung der Weichteile
- Unterkieferbruch (sehr selten)
- Spätkomplikationen: natürlicher Verschleiß, Materialermüdung, Lockerung der Verbindungsschrauben, Bruch der Verbindungsschrauben, Bruch des Zahnimplantats, Implantatverlust